Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: AI(NO3)3 x 9 HNO
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P220
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
P302+P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H272
Kann die Brandförderung verstärken.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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