Gefahrgut: 3 Entzündbare flüssige Stoffe; 8 Ätzende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: CH2O2
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI ANHALTENDER GEFAHR Ärztlichen Rat einholen.
P303+P361+P353
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H331
Giftig bei Einatmen.
EUH071
Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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