Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_Explosivstoffe_Formular.pdf
Summenformel: NH4NO3
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P371+P380+P375
Bei Brand: Leicht zu löschendes Löschmittel verwenden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H271
Kann Brand oder Explosion verursachen - starkes Oxidationsmittel.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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