Gefahrgut: 6.1 Giftige Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: BaCl2 x 2 H2O
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P301+P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P260a
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
H301
Giftig bei Verschlucken.
H332
Giftig bei Einatmen.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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