Gefahrgut: 3 Entzündbare flüssige Stoffe; 6.1 Giftige Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: Nein
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P301+P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P303+P361+P353
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen.
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
www.subolab.de