Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe; Umweltgefährdend
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_Explosivstoffe_Formular.pdf
Summenformel: KClO3
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P221
Mischen mit brennbaren Stoffen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett) vermeiden.
P306+P360
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P371+P380+P375
Bei Brand: Leicht zu löschendes Löschmittel verwenden.
P261a
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
H271
Kann Brand oder Explosion verursachen - starkes Oxidationsmittel.
H302+H332
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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