Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: KIO3
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P220
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
H272
Kann die Brandförderung verstärken.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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