Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: KNO3
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P221
Mischen mit brennbaren Stoffen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett) vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P220
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
P370+P378
Bei Brand: Trockenlöschmittel verwenden.
H272
Kann die Brandförderung verstärken.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
www.subolab.de