Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe; Umweltgefährdend
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: KMnO4
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P301+P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P220
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H272
Kann die Brandförderung verstärken.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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