Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_Explosivstoffe_Formular.pdf
Summenformel: NaClO4 H2O
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P221
Mischen mit brennbaren Stoffen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett) vermeiden.
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H271
Kann Brand oder Explosion verursachen - starkes Oxidationsmittel.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
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