Gefahrgut: 8 Ätzende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_Explosivstoffe_Formular.pdf
Summenformel: Nein
P234
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P390
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P406
Unvorsichtiges Wiederlösen vermeiden.
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
www.subolab.de