Gefahrgut: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe; 8 Ätzende Stoffe
Gewerbepflichtig: Ja
EVE erforderlich:
EVE_ChemVO_Formular.pdf
Summenformel: Nein
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Hinweis:Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf:
www.subolab.de